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  AGB:

  Inhaber: Thomas Bawol

  Höltystraße 5

  81369 München

  Steuer ID: 144/132/01269

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 16.09.2021:

 

1. Kanalarbeiten, TV- Inspektion, Sanierung- u. Reparatur, Rohrreinigung:

 

1.1) Für Aufträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend hierzu die Vorschriften nach VOB/VOL.

 

1.2) Der Abflusswartung München (Inh. Thomas Bawol) und Ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ist freier, ungehinderter  Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen, Leitungen und Schächten zu gewähren, Planmaterial und alle zur Durchführung notwendigen Unterlagen sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

 

1.3) Gefährliche Stoffe, (z.B. Säuren, Laugen, Gifte usw.) sowie Bereiche aus denen besonderen Gefahren resultieren, sind vor Aufnahme der Arbeiten ausnahmslos mitzuteilen und zu benennen. Eine Verletzung dieser Pflicht berechtigt uns zu Schadensersatzforderungen. Unser Unternehmen darf Teilarbeiten ausführen. Diese gelten als selbständige Arbeiten, die als solche berechnet werden können.

 

1.4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Abflusswartung München als Leistungserbringer bei der Verstopfungsbeseitigung, TV- Inspektion und Leckortung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages agiert und keine Erfolgsgarantie, insbesondere bei Rohreinstürzen, Fremdkörpern und auf Grund von unsachgemäß verlegten Leitungen unerreichbaren Problemstellen gegeben werden kann. In diesem Fall kann das bloße Wirken an sich in Rechnung gestellt werden.

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1.5)  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die unseren hier aufgeführten AGB entgegenstehen finden keine Anwendung.

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2. Haftung:

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2.1) Eine Haftung wird ausgeschlossen, wenn nachweislich festgestellt wird, dass der Schaden auf Grund von defektem, oder unsachgemäß installiertem Rohrmaterial, oder auf Grund von Fremdkörpern oder etwaigen Vorschäden entstanden ist. 

Weiterhin kann keine Haftung für eventuelle Schäden und Arbeitsspuren an Schachtabdeckungen, Rohrverschlüssen, Siphons und Revisionsklappen, welche zur Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten geöffnet werden müssen, übernommen werden. Zur Öffnung von Deckeln und Sonderbauwerken mit speziellen Verschlüssen hat der Autraggeber das  vom Hersteller angefertigte Werkzeug grundsätzlich vorzuhalten. Sofern das geeignete Werkzeug durch die Abflusswartung München beschafft werden muss, kann der daraus entstandene Sonderaufwand ggf. separat in Rechnung gestellt werden.

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2.2) Der Autraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer über empfindliche Rorhmaterialien, wie Kunststoffe, Blei und  Asbest, sowie über mögliche  Vorschäden und vorangegangene Reinigungsversuche zu informieren. Für entstandene Schäden durch Selbstversuche und Fremdfirmen kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.

Bei Sensiblen Bereichen wie Natursteinfliesen, speziellen Wandanstrichen, Teppich- und Holzböden sind grundsätzlich durch den Kunden soweit möglich eigene Schutzmaßnahmen zu treffen. Sollte dies dem Kunden nicht möglich sein, so ist bei Auftragserteilung darauf hinzuweisen, dass durch die Abflusswartung München geeignete Abdeckungsmaterialien angebracht werden müssen. Diese können je nach Aufwand separat berechnet werden.

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2.3) Die Abflusswartung München haftet ausschließlich im Umfang der zu unseren Gunsten abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Schadenshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Reklamation:

Reklamationen müssen uns innerhalb einer Woche nach Ausführung der Arbeiten bzw. nach der Abnahme schriftlich mitgeteilt werden.  Dabei sind Grund und Art der Reklamation klar und deutlich zu beschreiben.

 

4. Preise:

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten die Verrechnungssätze der am Tage der Leistung gültigen Preislisten.

Mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge gelten als vereinbart und dürfen nur mit unserem Einverständnis geändert werden. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos zu stellen. Das Gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel, außer es ist ausdrücklich schriftlich anderes  vereinbart.

 

5. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug fällig, Zahlungsverzug tritt nach 30 Tagen gemäß § 286 BGB ein.

Nach diesem Fristablauf sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Tag über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu berechnen.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

für beide Parteien ist München
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche zwischen dem Verlag und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich rechtlichem Sondervermögen ist der Sitz des Verlages. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich materiellem deutschem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des internationalen UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Unsere Vertragspartner erklären sich ausdrücklich mit den Punkten 1-6 der AGB einverstanden.

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7. Salvatorische Klausel:

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Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

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